Die Bauleitung ist in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) geregelt. Grundsätzlich kann Bauleitung als organisierte und gesteuerte Umsetzung der Bauplanung, Überwachung des Baufortschrittes während der Ausführung und Bauabnahme verstanden werden.
Die Bauleitung kann in Form einer Beauftragung direkt vom Bauherrn als unabhängiger Sachverständigen oder im Rahmen der Bauausführung durch ein Generalunternehmen durchgeführt werden.
Ein unabhängiger Bauleiter kann die technische Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistungen koordinieren sowie die Kostenüberwachung übernehmen. Der Bauleiter steht im direkten Kontakt mit dem Bauherrn.
Die Bauleitung des Bauunternehmens sorgt für eine termin- und qualitätsgerechte sowie wirtschaftliche Ausführung der Arbeiten. Daneben sind Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Umweltschutz sicherzustellen. Der Bauleiter steht hier vordergründig mit dem Bauunternehmen im direkten Kontakt.
Auf Grund der technischen Ausbildung und Erfahrungen können wir Ihnen sowohl die Bauleitung als unabhängigen Berater als auch im Zusammenhang als Generalunternehmen anbieten.
Wir beraten Sie gerne!